Medienrecht: Drehgenehmigungen

Medienrecht in der Praxis - Teil 4

Warum braucht man eine Drehgenehmigung?

In Deutschland gilt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Das heißt: Wer andere Personen mit der Kamera oder mit dem Smartphone aufnimmt, braucht in der Regel das Einverständnis der gefilmten Personen. Auch wenn du an bestimmten Orten filmst, musst du dir vorher eine Genehmigung einholen. Wir verraten dir, in welchen Fällen du eine Drehgenehmigung brauchst - und an welchen Orten du bedenkenlos filmen kannst.

Drehen an öffentlichen Plätzen

Wenn du Filmaufnahmen an öffentlichen Orten machst, treten die Persönlichkeitsrechte in der Regel zurück. Auf den meisten Marktplätzen, in vielen Fußgängerzonen und anderen öffentlichen Räumen kannst du sorgenfrei filmen. Die Voraussetzung ist, dass du nur mit einem kleinen Filmteam unterwegs bist. Größere Filmproduktionen bedürfen eine Genehmigung seitens deiner Kommune - vor allem wenn sie öffentliche Fußgänger- oder Verkehrswege blockieren.


Achte darauf, dass die Personen in deinen Aufnahmen nur als Beiwerk erscheinen - filme Ihnen also möglichst nicht direkt ins Gesicht, um sie speziell hervorzuheben. Auch für das Filmen mit Drohnen an öffentlichen Plätzen gelten bestimmte Vorschriften. So musst du eine Drohne nach der EU-Drohnen-Verordnung zum Beispiel registrieren, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegt. 

Aufnahmen in öffentlichen Gebäuden

Öffentliche Gebäude wie Bahnhöfe, Einkaufszentren und Rathäuser sind zwar öffentlich zugänglich, trotzdem handelt es sich rechtlich um Privatgrundstücke. Daher brauchst du eine Drehgenehmigung, wenn du Filmaufnahmen in öffentlichen Gebäuden planst. Drehgenehmigungen erhältst du in den meisten Fällen beim zuständigen Ordnungsamt.

Wenn du Videos an den Bahnhöfen oder in den Verkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) aufnehmen und im Internet verbreiten möchtest, kannst du einen Online-Antrag bei der DB stellen. Sobald du eine Genehmigung erhalten hast, darfst du deine Beiträge unter Auflagen im Internet veröffentlichen. Ohne eine Drehgenehmigung dürfen wir deine in öffentlichen Gebäuden gefilmten Beiträge nicht bei NRWision veröffentlichen.

Filmen in privaten Bereichen: Erlaubnis erforderlich

In Wohnungen, Hotelzimmern oder auf anderen Privatgrundstücken darfst du ohne Genehmigung nicht filmen. Hole dir für Aufnahmen in persönlichen Lebensräumen immer vorher eine Genehmigung der jeweiligen Eigentümer*innen ein.

Du möchtest mehr zum Thema Medienrecht erfahren?

Mehr Informationen etwa zur Verdachtsberichterstattung findest du hier. In einem weiteren Wissensartikel verraten wir dir, wie du deine eigenen Werke besser schützen kannst. Und wie du zum Beispiel die Tonqualität in deinen Beiträgen erhöhen kannst, liest du in unserem Artikel über Raumakustik.

WICHTIG: Rechtsfragen sind immer im jeweiligen Kontext zu betrachten. Die Hinweise und Antworten auf dieser Website können nur als Faustregeln für die journalistische Praxis dienen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Autor:
André Wieczorek
Redakteur | NRWision

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