Ideen sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt. Überlege Dir also gut, wem Du von Deiner Idee erzählst. Wenn Du Deine Vorschläge später an Redaktionen oder potentielle Auftraggeber verkaufen möchtest, soll Dir ja niemand zuvor kommen.
Wenn Du ein schriftliches Konzept zu Deiner Idee erstellt hast, ist zumindest diese exakte Umsetzung urheberrechtlich geschützt. Sorge aber dafür, dass eindeutig klar ist, dass dieses Konzept von Dir stammt, wenn Du es jemandem vorschlägst.
Vorsicht: Die Idee selbst ist nach wie vor nicht geschützt. Jeder darf Deine Idee in abgewandelter Form umsetzen.
Du hast das Urheberrecht an dem Material, das Du selbst erstellt hast (außer Du verstößt damit gegen Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte). Ohne Deine Erlaubnis darf niemand anderes Deine Aufnahmen verwenden, bearbeiten oder veröffentlichen.
Wenn Du mit geliehener Technik arbeitest - zum Beispiel von einer Lehrredaktion oder einer anderen Einrichtung -, hat auch der Besitzer der Ausrüstung Ansprüche auf das Material. Eine wichtige Rolle spielt dabei vor allem der Bild- oder Tonträger (zum Beispiel die Speicherkarte). In den meisten Redaktionen oder Verleihstellen gibt es dazu schon entsprechende Regelungen.
Du hast in der Regel das Urheberrecht an Deinem Werk und darfst frei entscheiden, wer es in welchem Rahmen veröffentlichen darf. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn Du mit fremder technischer Ausrüstung gearbeitet hast (s.o.).
Wenn Du Deinen Audio- oder Video-Beitrag bei uns zur Veröffentlichung einreichst, behältst Du alle Rechte an Deinem Werk. Du gibst uns nur die Erlaubnis zur multimedialen Verbreitung bei NRWision.
WICHTIG: Rechtsfragen sind immer im jeweiligen Kontext zu betrachten. Die Hinweise und Antworten auf dieser Website können nur als Faustregeln für die journalistische Praxis dienen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.