Du hast einen spannenden TV-Bericht gesehen und möchtest das Material gerne in deinem Beitrag verwenden? Du hast einen O-Ton bei einer Veranstaltung eingefangen, bist dir aber nicht sicher, ob du ihn auch in deiner Produktion gebrauchen darfst? Und wie gibst du eigentlich deine verwendeten Quellen an? Hier erfährst du, was du bei der Arbeit mit Fremdmaterial beachten musst.
Medienmacher*innen arbeiten zwar oft mit eigenen Ton- und Bildaufnahmen, allerdings greifen sie ebenso häufig auf fremdes Material zurück. Vor allem Journalist*innen suchen sich aus Quellen ihre Informationen zusammen und berichten darauf aufbauend.
Auch wer bei NRWision veröffentlicht, unterliegt der sogenannten Sorgfaltspflicht. Als Medienmacher*in hast du deinem Publikum gegenüber eine besondere Verantwortung. Es muss stets klar sein, woher verbreitete Informationen stammen. Auch außerhalb des Journalismus gibt es grundlegende Prinzipien, die du beachten musst.
Wenn du Fremdmaterial nutzen möchtest – etwa einen Ausschnitt aus einem Magazin-Beitrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie ARD und ZDF oder eine Fotografie – musst du vorher die Rechte mit den jeweiligen Rechteinhaber*innen abklären. Ferner musst du alle Informationen angeben, damit deine Zuschauenden und -hörenden wissen, was sie gerade sehen und die Quelle auch finden können. Das ist besonders in der Berichterstattung wichtig, denn hier soll das Publikum die Informationen selbst überprüfen können.
Das gilt auch für triviale Fälle: Hört man beispielsweise ein Lied im Hintergrund deines Beitrags, solltest du alle relevanten Informationen zu diesem Lied bereitstellen. Bei der Verwendung von Zitaten aus einem Interview oder eines Ausschnitts aus einem anderen Beitrag musst du angeben, wo und in welchem Kontext der Auszug entstanden ist – und wer ihn veröffentlicht hat. Dabei solltest du die Quellenangabe unmissverständlich und lesbar einblenden, solange das Fremdmaterial zu sehen oder zu hören ist.
Das kann in etwa so aussehen:
- Queen: „Bohemian Rhapsody“ – auf „A Night at the Opera“ (Queen Productions/Universal International Music)
- Ausschnitt der Tagesschau - 30.08.2024 - 20 Uhr
- Fotografie „Name des Bilds“ von „Nutzername“ auf Pixabay
Quellen müssen nicht nur korrekt angegeben und gekennzeichnet werden. Du musst auch prüfen, ob du das Material überhaupt verwenden darfst. Nutzt du beispielsweise ein Foto in deinem Beitrag, solltest du zusätzlich darauf achten, was (!) auf dem Bild zu sehen ist. Gegebenenfalls musst du auch für das Abgebildete eine Erlaubnis einholen, etwa bei Kunstwerken oder geschützten Markenzeichen. Vorsicht ist auch bei Kartenmaterial wie von Google Maps geboten. OpenStreetMap hingegen kann frei genutzt werden – solange du darauf hinweist, dass die Kartenausschnitte von dort stammen.
Noch ein Tipp: Hol dir im besten Fall immer eine schriftliche Einwilligung von den interviewten Personen ein. Dazu findest du in diesem Artikel weitere praktische Informationen.
Teilweise finden sich auf den Internetseiten der Rechteinhaber bereits Informationen dazu (wie bei den Beispielen zu Pixabay oder der tagesschau). Große Konzerne stellen eventuell Richtlinien zur Verwendung ihres Materials auf der eigenen Webseite zur Verfügung.
Das ist allerdings eher eine Ausnahme. In den meisten Fällen werden Medienmacher*innen selbst aktiv, um die Rechtelage zu Quellenmaterial zu klären. Große bis mittlere Unternehmen oder Institutionen haben in der Regel Pressestellen oder Öffentlichkeitsabteilungen, die du per Mail anfragen kannst. Dort erhältst du als Medienmacher*in in der Regel eine qualifizierte Antwort, ob du das betreffende Material verwenden darfst oder nicht. Auch wenn ein Betrieb einen Image-Film online zeigt, heißt das nicht, dass er uneingeschränkt zu anderen Zwecken weiterverwendet werden darf. Hier hilft ein Anruf – besser ist allerdings eine zusätzliche Mail, um die Erlaubnis in Schriftform vorliegen zu haben. So sicherst du dich besser ab – und schützt deine Redaktion sowie ihre Berichterstattung.
Auch bei Podcasts und anderen Audio-Beiträgen ist saubere Quellenarbeit wichtig. Bei der Nutzung fremder Quellen (wie Musik oder Audio-Mitschnitten) gelten die gleichen Regeln wie zuvor: Auch hier muss ein Einverständnis vorliegen und relevante Informationen müssen angegeben werden. Das kannst du entweder im Rahmen der Moderation tun ("In diesem Interview, das Person X zu diesem Zeitpunkt in diesem Kontext gab, ging es um …") oder du nennst die Quellen am Ende des Beitrags ("Mit Musik von Person Y und Soundeffekten von Person Z. Das Interview mit Person X entstand im Rahmen von dieser Veranstaltung für diese Zeitschriftenausgabe …").
Die Mediathek von NRWision bietet Medienmacher*innen durch unseren Vertrag mit der GEMA eine gewisse Sicherheit. Das gilt allerdings nur, wenn du die Musiktitel in deinem Beitrag korrekt angibst. Das bedeutet: Alle Titel, die bei der GEMA gelistet sind, können in Beiträgen bei NRWision genutzt werden
Auch Statistiken, Buchzitate oder Berichte wie Radiosendungen oder Zeitungsartikel zählen als Quelle und müssen gekennzeichnet werden.
Beispiel: "Einer Statistik des Branchenverbands A-B aus dem Februar 2023 zu diesem Thema zufolge …"
Im Zweifelsfall sollte immer der*die Rechteinhaber*in kontaktiert werden. Natürlich steht dir die Redaktion von NRWision dabei zur Seite und hilft, offene Fragen zu klären.
Grundsätzlich gilt: Material, für das keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt, sollte nicht verwendet werden. Andernfalls drohen rechtliche Probleme und Geldstrafen. Habe deswegen nach Möglichkeit immer einen Plan B, falls das gewünschte Material nicht verfügbar ist. In wenigen Ausnahmefällen kann das Verwenden von Fremdmaterial auch ohne Zustimmung des Urhebers abgedeckt sein. Nur wenn es eine inhaltliche Notwendigkeit für die Verwendung dieser Aufnahmen gibt, zum Beispiel als erforderlicher Beleg für eine Aussage, kann das sogenannte Zitatrecht greifen. Wir empfehlen dir, dies zur Sicherheit vorab mit unserer Redaktion abzusprechen. Mehr Informationen dazu findest du in unserer Artikel-Reihe Medienrecht in der Praxis.
Für den Redaktionsalltag haben wir eine kurze Checkliste zusammengestellt:
- Sind alle benutzten Fremdmaterialien wirklich relevant für meinen Beitrag?
- Habe ich das (schriftliche) Einverständnis der Urheber*innen für alle meine Quellen?
- Habe ich alle Quellen gekennzeichnet?
- Reichen die Angaben, um das Material ausfindig zu machen?
Wie du seriöse Quellen erkennst, erfährst du hier bei den Kolleg*innen der Medienbox NRW.
Autor:
Gregor Schollmeyer
Beauftragter für redaktionelle Sonderprojekte | NRWision
WICHTIG: Rechtsfragen sind immer im jeweiligen Kontext zu betrachten. Die Hinweise und Antworten auf dieser Website können nur als Faustregeln für die journalistische Praxis dienen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.