Einen Bericht erstellen

Worauf du achten solltest, wenn du eine Nachrichtensendung produzierst

Berichterstattung und Kommentar: Informieren und deine Meinung sagen

Wie berichte ich über ein Thema? Ob Radio-Magazin, Podcast-Talk oder TV-Interview: Mit deinen Produktionen trägst du zur bunten Vielfalt im Programm von NRWision bei und informierst das Publikum in deiner Region. Produzierende in Nordrhein-Westfalen können sich an unserem Programm beteiligen und ihre Meinung sagen – egal zu welchem Thema. Dafür musst du kein Journalist sein!

Diese Pressefreiheit gilt nicht nur für Macher*innen bei NRWision, sondern ist für alle Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankert:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 GG).

Grenzen der Pressefreiheit: Journalistische Sorgfaltspflicht

Gleichzeitig hat auch Pressefreiheit ihre Grenzen. Sie setzen da an, wo die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt wird. Du hast vielleicht einmal davon gehört: Journalist*innen müssen zum Beispiel vor Veröffentlichung einer Nachricht prüfen, ob diese wahr ist – dazu später mehr. Diese Verpflichtung ist im Medienstaatsvertrag (MStV) der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben:

"Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen" (§ 19 MStV).

Das heißt: Wer eine Informationssendung macht, muss Verantwortung für die Inhalte übernehmen. Das gilt auch für Produzierende, die keine Journalist*innen sind. Gerade in Zeiten von Desinformation ist es besonders wichtig, wahrheitsgemäß zu berichten. Doch was bedeutet Desinformation eigentlich?

Desinformation: Verbreiten von falschen Informationen

Desinformation ist das gezielte Verbreiten von Informationen, die nachweislich falsch sind – vor allem im Internet. Wer Falschmeldungen verbreitet, verfolgt meist auch ein bestimmtes Ziel: Die Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit.

Viele Mediennutzer*innen erkennen falsche Nachrichten nicht. Denn: Desinformations-Kampagnen mischen meist seriöse Informationen mit falschen Behauptungen. In Sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, Telegram und WhatsApp kennt man Desinformation vor allem unter dem Synonym „Fake News“.

Desinformation ist nicht nur in Politik und Wirtschaft immer wieder Thema. Ob Kettenbriefe in Sozialen Netzwerken oder "Social Bots" im Wahlkampf - absichtlich gestreute Falschmeldungen begegnen uns immer öfter auch im Alltag. Der neue Medienstaatsvertrag sieht vor, gegen Fake News im Netz vorzugehen. In diesem Artikel erklären wir daher, wie du über ein Thema berichten kannst, ohne gegen den MStV zu verstoßen.

Pressekodex: Richtlinien für Medienmacher*innen, die journalistisch arbeiten

Wer journalistisch arbeitet, sollte sich bei der Berichterstattung an bestimmten Richtlinien orientieren. Dazu macht der Pressekodex verschiedene Vorgaben - von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion. Die wichtigsten Punkte fassen wir in diesem Artikel für dich zusammen.

Vorweg: Wir wissen natürlich, dass Produzierende bei NRWision keine ausgebildeten Journalist*innen sind. Gleichzeitig denken wir, dass du mit der Befolgung einfacher Regeln noch glaubwürdiger auftreten kannst.

Wahrheit: Bei den Fakten bleiben

Du solltest keine falschen Meldungen verbreiten. Stelle die Faktenlage so dar, wie sie wirklich ist – wahr, sachlich und richtig. Nicht immer kannst du die Richtigkeit einer Nachricht selbstständig überprüfen. In diesem Fall solltest du deine Hörer*innen oder Zuschauer*innen darüber informieren, dass du keine eindeutigen Beweise für deine Aussagen hast. Im Pressekodex heißt es dazu: „Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“

Das heißt auch: Meldungen solltest du nicht einfach so aus dem Internet übernehmen. Prüfe vorher immer, ob die Nachricht wahr ist. Das ist besonders wichtig, wenn du über Kriminalfälle oder medizinische Themen berichtest.

  • Kriminalfälle
    Du hast vielleicht einmal von der Unschuldsvermutung gehört. Das bedeutet: Solange eine Person nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt sie als unschuldig. Wenn du über eine Straftat berichtest, darfst du niemanden vorverurteilen. Mehr dazu in unserem Artikel über Verdachtsberichterstattung.
  • Medizin
    Für viele Menschen spielt Gesundheit eine wichtige Rolle - gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Einige von ihnen informieren sich im Internet über Behandlungen, Erkrankungen und Forschungsergebnisse. Über diese Themen müssen Medienmacher*innen angemessen berichten. Das heißt: Du solltest weder unbegründete Panik verbreiten noch falsche Hoffnungen wecken. Zum Beispiel darfst du nicht behaupten, dass ein Medikament tödlich ist, wenn du dafür keine Beweise hast.

Ausgewogenheit: Verschiedene Meinungen abbilden

Du solltest nicht einseitig über ein Thema berichten. Dein Nachrichtenmagazin sollte unabhängig bleiben. Das heißt: Du sprichst objektiv über Unternehmen, Organisationen und Vereine und lässt dich nicht von anderen beeinflussen. Werbung und Sponsoring in Audio- und Video-Beiträgen sind laut Nutzungsregelung bei NRWision unzulässig. Stelle daher sicher, dass du verschiedene Meinungen zu einem Thema abbildest.

Folgende Fragen können dir dabei helfen:

  • Lasse ich mehrere Gesprächspartner*innen zu Wort kommen?
  • Zeige ich beide Seiten einer Debatte?
  • Halten sich Befürworter und Gegner die Waage?

Du solltest natürlich auch nicht unverhältnismäßig negativ über ein Thema berichten. Rassismus, Homo- und Transphobie sowie alle anderen Arten der Ausgrenzung und Diskriminierung sind verboten. Wir veröffentlichen keine Audio- und Video-Produktionen, in denen Menschen nach Geschlecht, Herkunft oder Behinderung diskriminiert werden.

Glaubwürdigkeit: Mit Klarnamen auftreten

„Journalist*innen geben sich grundsätzlich zu erkennen“, heißt es im Pressekodex. Wer einen Kommentar im Internet veröffentlicht, sollte auch Verantwortung für den Inhalt übernehmen – mit Name und Gesicht. Kommunikation lebt von persönlicher Verantwortung. Bei NRWision gibt es keine sogenannte „Klarnamenpflicht“. Jedoch empfehlen wir dir, mit deinem vollständigen Namen aufzutreten. Das erhöht nicht nur deine Glaubwürdigkeit, sondern verbessert auch deine Auffindbarkeit in den Suchmaschinen.

Persönlichkeitsrecht: Über andere Personen berichten

Wenn du über andere Personen berichten möchtest, solltest du dir vorab ein paar Fragen stellen:

  • Ist die Person damit einverstanden, dass ich ihr Foto veröffentliche?
  • Darf ich ihren Namen nennen?

Am besten ist es, wenn du die gefilmte Person persönlich fragst. Das Persönlichkeitsrecht ist nämlich ein wichtiger Punkt im Pressekodex: Jeder Mensch hat das Recht darauf, in der Presse anonym zu bleiben.

Anders verhält es sich bei Personen, die an öffentlichen Versammlungen teilnehmen. Demonstrierende müssen damit rechnen, gefilmt oder fotografiert zu werden. Ähnliches gilt für Menschen, deren Arbeit „von öffentlichem Interesse“ ist. Dazu zählen zum Beispiel Politiker*innen, Schauspieler*innen und andere prominente Persönlichkeiten. Über diese darfst du in der Regel bedenkenlos berichten.

Was bedeutet das für Macher*innen bei NRWision?

Als Macher*in bei NRWision darfst du über alle Themen berichten, die dir am Herzen liegen. Dafür musst du natürlich kein Journalist sein. Trotzdem solltest du in deinem Audio- oder Video-Beitrag bei den Fakten bleiben. Damit schützt du dich vor rechtlichen Problemen - und erhöhst deine Glaubwürdigkeit als Produzierende*r. Vielen Dank für deinen Beitrag zur Vielfalt in unserer Mediathek!

Autor:
André Wieczorek
Redakteur | NRWision

Weitere Informationen