Die GEMA ist eine Organisation, die Komponisten, Texter und Musikverleger vertritt. Als Verwertungsgesellschaft kümmert die GEMA sich darum, dass Musikschaffende Geld bekommen, wenn ihre Lieder öffentlich aufgeführt werden. Das gilt zum Beispiel für Musik im Radio und im Fernsehen, auf Online-Plattformen wie YouTube sowie in Bars, in Clubs, bei Festen und bei Konzerten.
Das heißt für Medienmacher: Wer GEMA-pflichtige Musik in seinen Videos, Filmen, Podcasts und Hörspielen nutzen und selbst verbreiten möchte, muss das bei der GEMA anzeigen und für die öffentliche Aufführung bezahlen. Das gilt zum Beispiel auch für die Verbreitung auf einer eigenen Internetseite, einem Blog oder einem Video-Portal.
Man kann die Musiknutzung bei der GEMA online melden und sich über die Preise informieren. Auf der Website findest Du Informationen zu Tarifen und Kosten.
Die GEMA kontrolliert, ob irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik aus ihrem Repertoire ohne Erlaubnis verwendet wird - auch im Internet. Für Medienmacher kann das teuer werden: Zusätzlich zur Gebühr droht ein Bußgeld.
"gemafreie musik" und "gemafreie musik kostenlos" sind beliebte Suchbegriffe bei Google und anderen Suchmaschinen. Im Internet findet man mit Mühe ein paar Online-Plattformen und Websites, auf denen man GEMA-freie Songs und Musikstücke herunterladen kann. Die Musiker stellen ihre Kompositionen kostenlos als Download zur Verfügung, meist nur für die Verwendung für nicht-kommerzielle Zwecke.
Du solltest Dich immer vergewissern, ob Du die Musik wirklich gratis verwenden darfst und ob es stattdessen andere rechtliche Bedingungen für die Verwendung gibt. Auch GEMA-freie Musik unterliegt zunächst dem Urheberrecht. Manche Musiker verkaufen zum Beispiel eigenständig Lizenzen für Ihre Titel und Werke oder verlangen eine Nennung bei jeder Verwendung - unabhängig von der GEMA.
Nach unserer Erfahrung ist die Auswahl GEMA-freier Musiktitel im Internet sehr begrenzt. Songs von bekannten Bands und Künstlern sind in Radio- und Fernsehsendungen auch viel beliebter. Hörer und Zuschauer freuen sich, wenn sie Lieder oder Musik wiedererkennen. Bei NRWision kannst Du sorgenfrei auch GEMA-pflichtige Musik nutzen (s.u.).
Wir haben einen Vertrag mit der GEMA. Deshalb kannst Du bei NRWision auch Musik nutzen, die bei der GEMA gemeldet ist - ohne rechtliche Probleme. Das gilt zum Beispiel für aktuelle Songs aus den Charts und Lieder bekannter Bands und Musiker. Wir übernehmen die Kosten für die Verbreitung - online in unserer Mediathek und für die landesweite Ausstrahlung im TV-Lernsender.
- In unserem Upload-Tool gibst Du einfach an, welche Musiktitel Du in welcher Länge verwendest. Das gilt für eigene Audio-Produktionen wie Radiosendungen, Podcasts und Hörspiele, sowie für Deine Video-Produktionen, also zum Beispiel Filme und Fernsehsendungen. Alles Weitere klären wir für Dich mit der GEMA.
- Jeder Beitrag ist auf Wunsch dauerhaft in unserer Mediathek abrufbar und hat dort eine eigene URL. Du kannst darauf verlinken und den Link auch via Social Media teilen.
- Nach der Veröffentlichung bei NRWision kannst Du unsere Embedding-Funktion nutzen, um Audio- und Video-Produktionen auf Deiner eigenen Website oder in Deinem Blog einzubetten. Weil die Beiträge auf unserem Server liegen, musst Du nichts bezahlen und keine Probleme mit der GEMA befürchten. Auch unser redaktioneller Service ist für Dich komplett kostenlos.
Wir freuen uns auf Deine Video- und Audio-Produktionen bei NRWision!