Medienrecht: Was und wie darf ich berichten?

Medienrecht in der Praxis - Teil 1

Darf ich über jedes Thema berichten?

Prinzipiell darfst Du als Medienmacher über jedes Thema berichten, auch in den Bürger- und Campusmedien. Entscheidend ist jedoch, WIE Du dies tust. Falsche Tatsachen darfst Du zum Beispiel nie behaupten. Darüber hinaus kommt es immer darauf an, wie Du Deine Berichterstattung konkret umsetzt.

Darf ich überall recherchieren?

Ja, wenn es sich um einen öffentlichen Ort (z.B. Marktplatz) oder eine öffentlich zugängliche Veranstaltung (z.B. Pressekonferenz) handelt. In allen sonstigen Räumlichkeiten gilt grundsätzlich das Hausrecht.

Darf ich berichten, wenn nur ein Verdacht besteht?

Grundsätzlich darfst Du über Themen oder Vorfälle auch dann berichten, wenn ein Verdacht noch nicht bewiesen ist. Dann musst Du aber besonders auf die journalistische Sorgfaltspflicht achten: Einen Verdacht musst Du klar als solchen benennen und kennzeichnen. Ein Beschuldigter sollte immer die Möglichkeit zu einer Stellungnahme bekommen. Mehr zum Thema Verdachtsberichterstattung findest Du in diesem Artikel.

Darf ich immer identifizierend berichten?

Nein. Nicht immer ist das öffentliche Interesse bei einem Thema so groß, dass Du betroffene Personen persönlich nennen darfst. Bei Kriminalberichterstattung darf - wenn überhaupt - nur beim Vorwurf schwerer Kriminalität (Raub, Mord, etc.) identifizierend berichtet werden.

Muss ich Interviews immer zur Autorisierung vorlegen?

Nein, nur wenn es im Vorfeld des Interviews als Bedingung vereinbart wurde. Auch Interview-Ausschnitte darfst Du ohne Weiteres verwenden, sofern Du den Sinnzusammenhang korrekt wiedergibst. Bei erheblichen Kürzungen oder Bearbeitungen kann es sinnvoll sein, sich vor der Veröffentlichung eine Autorisierung einzuholen.

Wie verbindlich sind Sperrfristen?

Rechtlich verbindlich sind Sperrfristen nicht. Allerdings kann man sich durch Nicht-Einhaltung dieser Fristen den Kontakt mit den Quellen / Informanten verderben.

Wann ist ein Beitrag werblich?

Die Rechtsprechung ist hier nicht ganz eindeutig. Wenn Du ein Produkt oder eine Dienstleistung in einem Beitrag erwähnst und dafür Geld oder einen anderen Gegenwert erhältst, kann dies als Schleichwerbung / werblicher Hinweis angesehen werden.

Markenvergleiche und Buchrezensionen sind zulässig, wenn eine kritische und ausgewogene Berichterstattung vorliegt. Produkte sollten nicht in besonders positiver Weise hervorgehoben oder beworben werden. Auch über Firmen darf grundsätzlich berichtet werden, sofern hierbei nicht der Eindruck eines Imagefilms entsteht.

Unproblematisch ist es, wenn Produkte oder Markennamen ohne werbliche Absicht als Beiwerk bzw. zufällig im Beitrag auftauchen, zum Beispiel im Hintergrund bei einer Straßenumfrage.

Darf ich Sponsoren im Beitrag nennen?

Nein. Sponsoring ist laut Landesmediengesetz in den Bürgermedien nicht erlaubt.

Sind Gewinnspiele in den Bürgermedien erlaubt?

Nein. Gewinnspiele und Teleshopping sind laut Landesmediengesetz grundsätzlich nicht zulässig.

WICHTIG: Rechtsfragen sind immer im jeweiligen Kontext zu betrachten. Die Hinweise und Antworten auf dieser Website können nur als Faustregeln für die journalistische Praxis dienen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

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