Ortstermin: Arbeit in der JVA - Gefängnisarbeit
Magazin der TV-Lehrredaktion do1 an der TU Dortmund
Wer als Häftling im Gefängnis sitzt, muss laut Gesetz dort arbeiten und bekommt dafür sogar einen geringen Lohn. Das sind allerdings nur wenige Euro pro Tag. Warum gilt hier nicht der Mindestlohn? Das klären die do1-Reporter mit Rechtsanwalt Sven-Uwe Burkhardt und Jutta Reiter, Vorsitzende des DGB Dortmund. Der "Ortstermin" ist zu Besuch in den Justizvollzugsanstalten in Bielefeld , Schwerte und Castrop-Rauxel und gibt Einblicke in die Gefängnisarbeit und den Unterschied zwischen offenem und geschlossenem Vollzug.