Unterkunftskosten für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger

Lokalmagazin vom Förderverein Radio Siegerland-Wittgenstein e.V.

Sozialwohnungen im Kreis Siegen-Wittgenstein standen den Betroffenen bisher kaum zur Verfügung, da die Sätze einer angemessenen Kaltmiete für eine Wohnung seit der Hartz IV-Gesetzgebung 2005 kaum verändert wurden. In Siegen sind das fünf Euro pro Quadratmeter. Die Mietpreise für den Wohnraum sind im gleichen Zeitraum allerdings angestiegen, weshalb Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger immer öfter nach günstigeren Wohnungen suchen müssen: Wohnraum, den es zu diesem Preis auf dem Markt kaum gibt. Deshalb hat der Sozialausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein mit Mehrheit eine Erhöhung der Unterkunftskosten beschlossen.

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