Radio Fluchtpunkt: Sanktionen gegen Asylbewerber

Magazin der GGUA Flüchtlingshilfe e.V. - produziert beim medienforum münster e.V.

Andre Schuster löst den langjährigen Moderator Volker Maria Hügel in "Radio Fluchtpunkt" ab. In seiner ersten Sendung geht es um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit der Hartz-IV-Sanktionen mit dem deutschen Grundgesetz. Darüber spricht er mit Claudius Voigt von der "GGUA Flüchtlingshilfe e.V." Der Hartz-IV-Regelsatz darf momentan höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. Für Claudius Vogt ist diese Entscheidung noch zu offen gehalten. Der Schutz der Menschenwürde sei damit nicht gänzlich gesichert. Das BVerfG-Urteil kann auch folgenreich für Asylbewerber und sogenannte geduldete Personen sein. Mit dem neuen Urteil des BVerfG kann man auch gegen Sanktionen in anderen Fällen vorgehen. Im Asylbewerberleistungsgesetz beispielsweise gebe es verglichen mit Hartz IV deutlich mehr Sanktionen. Wann und warum diese Sanktionen heute noch eingesetzt werden, erklärt Claudius Vogt im Gespräch mit Andre Schuster.

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