KURT Spezial: Zivilklausel im Hochschulgesetz - Abschaffung in NRW
Beitrag der Lehrredaktion an der Technischen Universität Dortmund
Die "Zivilklausel" im NRW-Hochschulgesetz besagt, dass es keine Forschung zu militärischen Zwecken an Hochschulen geben soll. 2019 wird die Klausel in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Die Ruhr-Universität Bochum hatte schon zuvor Gelder vom US-amerikanischen Verteidigungsministerium für Forschungen erhalten. Die Redaktion "KURT" erklärt, wie die Klausel funktioniert und was sie bezweckt. Außerdem nimmt sie die Forschung an der Ruhr-Universität Bochum unter die Lupe.