Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Sendung der Radiowerkstatt in der Volkshochschule Moers
Svenja Weuster ist Fachanwältin und Geschäftsführerin vom "Sozialverband VdK". Der "VdK" vertritt Mitglieder in Angelegenheiten des Sozialrechts. Svenja Weuster ist Expertin für die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Falle einer Krankheit. Im Gespräch mit Moderator Diego Lamber geht sie besonders auf die Themen Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld ein. Ist man krankheitsbedingt arbeitsunfähig, fällt der Lohn nicht automatisch aus. Insgesamt habe jeder Arbeitnehmer 78 Wochen ein Recht auf die Fortzahlung des Lohnentgeldes durch den Arbeitgeber und danach 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Manchmal teilen Ärzte, Arbeitgeber und Krankenkassen nicht die gleiche Meinung. Was in individuellen Situationen passieren kann und welche Pflichten der Arbeitnehmer selbst hat, erklärt Svenja Weuster. Der Arbeitnehmer könne immer das Recht auf Widerspruch in Anspruch nehmen und in solchen Fällen auch vom "VdK" beraten werden.