Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
Beitrag der Sicher-Stark-Stiftung e. V. aus Euskirchen
Gewalt unter Kindern und Jugendlichen sorgt in letzter Zeit häufig für Schlagzeilen. Nicht selten enden die Konflikte in Mord und Totschlag. Laut Gesetz sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig. Das heißt: Sie müssen sich vor Gericht nicht für ihre Straftaten verantworten. Stattdessen sind Jugendämter und Familiengerichte für diese Fälle zuständig. Sie können Maßnahmen zur Erziehungshilfe oder eine psychiatrische Betreuung der jungen Täter*innen anordnen. In der Politik sorgen schwere Vergehen unter Jugendlichen für Diskussionen: Sollte man die Altersgrenze für die Strafmündigkeit herabsetzen? Die "Sicher-Stark-Stiftung e. V." erzählt, was dafür und dagegen spricht.