Frage der Woche: Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Aktuelle Straßenumfragen von Kanal 21 aus Bielefeld
Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs regelt in Deutschland das Werbeverbot für Abtreibungen. Durch diese Regelung wird es aber auch Ärzten fast unmöglich gemacht, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zu informieren. Die Reporter von "Kanal 21" haben in Bielefeld nachgefragt, ob ein solches Informationsverbot überhaupt noch zeitgemäß ist.
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