mediator.

nrwision versteht sich als zugangsoffene Plattform für alle Menschen, die sich aktiv mit redaktionellen Beiträgen am Programm beteiligen wollen. In Zweifelsfällen steht ein Mediator zur Verfügung,  der vermittelt und auf eine Einigung hinwirkt.


Die Technische Universität Dortmund hat  Prof. Dr. Ulrich Pätzold in diese Funktion berufen. Er ist per Mail an  mediator@nrwision.de zu erreichen.

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Wir strahlen auch Deine Sendungen, Beiträge und Filme landesweit im Fernsehen aus. Dein Werk muss nicht perfekt sein - und mitmachen ist ganz einfach.

über unseren sender.
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Hier erfährst Du, was nrwision zum einzigartigen TV-Lernsender für Nordrhein-Westfalen macht, wie unser Konzept aussieht und wer für das Programm verantwortlich ist.

nutzungsregelung.

nrwision ist ein Lehr- und Lernsender nach § 40c LMG NRW. Die Technische Universität Dortmund ist für das Programm verantwortlich und organisiert die technische Verbreitung.

nrwision versteht sich als zugangsoffene Plattform für alle Menschen, die sich aktiv mit redaktionellen Beiträgen am Programm beteiligen wollen. Der Zugang zu diesem Lern- und Publikationsangebot soll möglichst vielen Menschen eröffnet werden, damit sie sich aufgefordert fühlen, daran zu partizipieren und die Chance ergreifen, sich zu qualifizieren und ihre Themen in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Partizipation ist für alle Zulieferer kostenfrei.

Um dies zu gewährleisten, stellt die TU folgende Nutzungsregelung auf, welche die wesentlichen Voraussetzungen an einer Teilnahme darstellt.

Zugangsberechtigung 

Grundsätzlich gleichermaßen zugangsberechtigt sind folgende Institutionen, Personen und Gruppen, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind:

  • Institutionen der Aus- und Weiterbildung in Medienberufen bzw. deren Schüler, Studierende und Auszubildende, zu deren originären Ausbildungsbestandteilen die Vermittlung audiovisueller Produktionskenntnisse gehört

  • Lern- und Lehrredaktionen, die von Institutionen der beruflichen und wissenschaftlichen Ausbildung getragen werden, die audiovisuelle Produktionskenntnisse als Zusatzqualifikationen vermitteln möchten

  • Bürger / Bürgergruppen

Nicht zugangsberechtigt sind Institutionen, Personen oder Gruppen, die bereits zur Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk nach dem Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) oder anderen Gesetzen zugelassen sind.

Zulieferer stellen ihre Beiträge unentgeltlich zur Verfügung. Die TU stellt den Produzenten grundsätzlich keine finanziellen Mittel oder technischen Geräte zur Verfügung.

Anforderungen an die zugelieferten Beiträge

Beiträge von Zugangsberechtigten werden in das Programm aufgenommen bzw. multimedial verbreitet, wenn sie den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen und die Beiträge zur Erreichung der Projektziele beitragen. Um die Zielsetzung zu erreichen, sollten die Beiträge von den Zugangsberechtigten selbst hergestellt und eigenständig gestaltet werden. Fremdbeiträge bzw. Teile davon, sind unzulässig.

a) Es gelten die rundfunkrechtlichen Bestimmungen des LMG NRW sowie die allgemeinen Gesetze. Auf folgende rechtliche Voraussetzungen wird hiermit besonders hingewiesen:

  • Bürgermedien dürfen nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein.

  • Werbung, Teleshopping und Sponsoring in Programmbeiträgen sind unzulässig. Die Nennung konkreter Firmen und Marken soll in der Regel unterbleiben und muss im Übrigen redaktionell begründbar sein. Hinweise auf Veranstaltungen und kommerzielle Produkte sind redaktionell aufzubereiten und auf wesentliche Daten zu beschränken.

  • Für nrwision gelten die Programmgrundsätze (§ 31 LMG NRW) - wozu auch die anerkannten journalistischen Grundsätze zählen (§ 31 Abs. 5 LMG NRW) - und die Vorschriften über den Schutz der Menschenwürde und den Schutz der Jugend (§ 35 LMG NRW) entsprechend.

b) Technische Vorgaben für die Zulieferung der Beiträge sind auf der Internetseite des TV-Lernsenders veröffentlicht.

c) nrwision erprobt neue Formen der Partizipation sowie neue Sendeformen und Formate, immer in Hinblick auf die im Rahmen des Pilotprojekts vereinbarten Ziele.

  • Bei der Entscheidung über die Verbreitung eines Beitrags wird insbesondere berücksichtigt, inwieweit damit das Programm das bestehende Informationsangebot erweitert, zur Ergänzung der Meinungsvielfalt sowie zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beitragen kann und möglichst viele Regionen Nordrhein-Westfalens abbildet.

  • Die Entwicklung der Programmstruktur hat das Ziel, Beiträge aller zugangsberechtigten Gruppen angemessen und gleichberechtigt zu berücksichtigen und eine zuschauerorientierte Akzeptanzsteigerung des Lernsenders zu bewirken. Dafür legt der TV-Lernsender die Sendezeiten fest, die sich an Art und Umfang der zugelieferten Beiträge und - wenn möglich und sinnvoll - Wünschen der Zugangsberechtigten orientiert. Informationen über den Sender und das Programm stellt die TU Dortmund auf der Internetseite des Lernsenders bereit.

Die TU bietet allen Produzenten eine inhaltliche und technische Beratung an.


Verfahren bei der Anmeldung von Beiträgen

Für jeden Beitrag ist vor der Sendung eine unterzeichnete Sendeanmeldung einzureichen. Diese muss Angaben enthalten über Titel, Inhalt und Länge der Sendung sowie aktuelle Kontaktdaten des Zulieferers. Die TU Dortmund verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu behandeln.

Beitrag und Sendeanmeldung müssen der TU rechtzeitig, d.h. in der Regel mindestens drei Werktage vor der geplanten Ausstrahlung vorliegen.

Mit der Sendeanmeldung wird eine Freistellungserklärung verbunden, mit der der Zulieferer versichert, dass der Beitrag nicht gegen das geltende Recht verstößt, dass er über alle Rechte für die multimediale Verbreitung verfügt und sich verpflichtet, die TU von Schadenersatzansprüchen Dritter insbesondere aus der Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten freizustellen.

Der Zulieferer stellt die TU dabei auch von Schadenersatzansprüchen frei, die aus der Verbreitung bzw. Nichtverbreitung seines Beitrags entstehen, und verzichtet seinerseits auf den Ersatz von Schäden, die durch die Verbreitung bzw. Nichtverbreitung seines Beitrags entstehen könnten.

Ferner trifft die TU mit dem Zulieferer bei der Sendeanmeldung eine Vereinbarung, nach der der Zugangsberechtigte der TU das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der geschaffenen urheberrechtlich geschützten Leistungen zeitlich unbegrenzt, weltweit in allen Sprachen und an Dritte frei übertragbar, überträgt. Das Recht zur Verbreitung umfasst dabei auch das Recht zur Überarbeitung oder anderer Umgestaltung.

Die TU lässt sich insbesondere das Recht einräumen, die vertragsgegenständlichen Leistungen für weitere Veröffentlichungen in Medien aller Art, insbesondere in Print-, Non-Print- oder digitalen Medien zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Die TU verpflichtet sich, dieses Recht ausschließlich in Zusammenhang mit nrwision wahrzunehmen.

Verfahren bei der Ablehnung von Beiträgen

Die TU lehnt Zulieferungen ab, die entweder von einem nicht Zugangsberechtigten angemeldet werden oder nicht den o.g. Anforderungen entsprechen.

Hat die TU begründete Zweifel an der Zugangsberechtigung oder der Vereinbarkeit eines eingereichten Beitrags mit aufgestellten Anforderungen, setzt sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Sendetermin mit dem Zulieferer in Verbindung. Dabei ist dem Zulieferer der Grund der möglichen Ablehnung und der beanstandete Teil des Beitrags mitzuteilen. Die TU wird - soweit zumutbar - Verbesserungsvorschläge machen, die die Verbreitung des Beitrags noch ermöglichen.

Mediator

nrwision benennt einen „Mediator Programm“, der zunächst vermittelt und auf eine Einigung hinwirkt. Dies stellt ein Angebot der TU Dortmund für alle Beteiligten dar, Uneinigkeiten über die Verbreitung eines Beitrags unbürokratisch zu bereinigen.

Entscheidungsrecht der LfM

Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Landesanstalt für Medien NRW. Dies setzt voraus, dass sich der Zulieferer schriftlich (nicht per E-Mail) mit einer Erläuterung des Sachverhalts und der Meinungsverschiedenheit an die LfM wendet.


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