News-Magazin Spezial: G20-Proteste - Repressionen gegen Demonstranten

Sendung produziert beim medienforum münster e.V.

Das Gipfeltreffen der zwanzig Vertreter der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, kurz G20, hat im Juli 2017 in Hamburg stattgefunden. Am Rande des Treffen kam es zu heftigen Auseinandersetzungen und Demonstrationen. Drei Demonstrationsteilnehmer aus Münster berichten Moderator Gotwin Elges über ihre Erlebnisse in Hamburg. Sie geben Einblicke in die "Welcome to hell"-Demonstration und die Situation im Hamburger Stadtteil St. Pauli. Die drei Münsteraner werfen der Polizei eine rabiate und willkürliche Vorgehensweise bei der Auflösung von Blockaden vor. Außerdem herrscht ihrerseits tiefes Unverständnis über die Notwendigkeit und das Ausmaß der polizeilichen Gewalt.

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Kommentare

  • Markus Wolf
  • 5. Maerz 2021
  • 15:29
Von
Markus Wolf
Gewähltes Mitglied im Bezirkserwerbslosenausschuss Köln-Bonn-Leverkusen der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft(ver.di)

an

- die Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen der Proteste gegen G20
und ihre UnterstützerInnen

- alle Mitglieder der ver.di bundesweit



Betrifft:
Gewerkschaftliche Repression durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft(ver.di)


Liebe GenossInnen und KollegInnen,

heute ist mir wieder ein Drohbrief der ver.di ins Haus geflattert.
Herr DETLEF RAABE, seines Zeichens "Bereichsleiter Organisationspolitik" beim Bundesvorstand der ver.di, "untersagt" mir, die Fuktionsbezeichnung

"(gewähltes) Mitglied im Bezirkserwerbslosenausschuss Köln Bonn Leverkuesen

zu führen. Im Falle der weiteren Nutzung dieser Funktionsbezeichnung will Freund Raabe "gerichtliche Schritte" gegen mich einleiten.
Ha, Ha, Ha!
Dasselbe wurde mir bereits vor drei Monaten vom ver.di-Bezirksgeschäfts"Führer" Daniel Kolle angedroht bzw. "versprochen" - und das feierliche Versprechen wurde nicht eingehalten.
Ich sag´s nochmal in aller Deutlichkeit:
Gehen Sie vor Gericht,!
Ich verwende weiter die Bezeichnung, weil ich demokratisch gewählt wurde.
Der ver.di-Bundesvorstand oder der ver.di-Bezirksvorstand Köln-Bonn-Leverkusen haben KEIN Recht, mir diese Funktionsbezeichnung zu verbieten. Warum, habe ich der kompletten ver.di in ellenlangen Schriftsätzen ins Öhrchen geflüstert.
Den zum wiederholten Male vollmundig angedrohten bzw. versprochenen "gerichtlichen Schritten" sehe ich - und wohl einige andere auch - mit Freuden entgegen.

Markus Wolf
Gewähltes Mitglied im Bezirkserwerbslosenausschuss Köln Bonn Leverkusen
  • Markus Wolf
  • 2. Maerz 2021
  • 09:02
Hallo Redaktion,

Vielen Dank für die Veröffentlichung meines Kommentars vom 28.02.

Obwohl der ver.di-Bundesvorstand und der ver.di-Bezirksvorstand Köln Bonn Leverkusen wissen, dass sie im Unrecht sind, weigert man sich stur,

1.
Den Bezirksvorstand Köln Bonn Leverkusen "zurückzutreten" und Neuwahlen anzusetzen. Warum auch, diese Leute sitzen fest im Sattel.
2.
Der Bundesvorstand weigert sich, den Antrag auf Ausschluss, hilfsweise "Rüge" und Funktionsverbot zurückzuweisen.

Wenn die höheren Ebenen der ver.di in ihrer frühkindlichen Trotzphase verharren, versuche ich, die ver.di aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund(DGB) ausschliessen zu lassen. Ich habe mir die Satzung des DGB noch nicht reingezogen, weiss also noch nicht, aufgrund welcher Bestimmungen die ver.di aus dem DGB rausfliegen könnte?!
Aber bislang ist es so, dass die ver.di sich lt. § 5, Nr. 1 ihrer Satzung zum "demokratischen und sozialen Rechtsstaat" bekennt. Nach diesem Bekenntnis ist es unmöglich, dass die ver.di mir "strafrechtlich relevante Äußerungen" und "Beleidigung" und "abwertende Werturteile" und weiss der Teufel noch alles um die Ohren haut, aber sich gleichzeitig weigert, gegen mich straf- und zivilrechtlich vorzugehen, also SELBSTJUSTIZ begeht.
Ein unfaires Foulspiel.
Wenn ich aus der ver.di endgültig rausgeflogen bin, werde ich auf irgendeine Weise die ver.di zwingen, gegen mich strafrechtlich vorzugehen - Möglichkeiten gibt es viele, der Nachteil ist nur, dass ich dabei auch ein wenig Dreck abkriege. In diesem von der ver.di eingeleiteten Strafprozess werde ich die ver.di so gut wie möglich blamieren.

Solidarische Grüße an die Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen der Proteste gegen G20 im Juli 2017

Markus Wolf
Mitglied im Bezirkserwerbslosenausschuss der ver.di Köln Bonn Leverkusen
  • Markus Wolf
  • 28. Februar 2021
  • 13:13
Betrifft:
Rondenbargprozess wegen G20-Proteste in Hamburg im Juli 2017,
Az. 627 KLs 28/19 jug. Landgericht(LG) Hamburg

Bei den im Betreff genannten Protesten waren auch Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft(ver.di) dabei. Als diese Tatsache bekannt gemacht wurde, "distanzierte sich lt. mehreren Internetforen der ver.di-Bezirk Köln Bonn Leverkusen von der Aktion und verurteilte jegliche rechtswidrige Gewalt". Bitte googelt unter dem Suchbegriff:

"der ver.di-Bezirk Köln Bonn Leverkusen distanzierte sich jedoch von der Aktion und verurteilte jegliche rechtswidrige Gewalt"

Ich habe als Mitglied des Bezirkserwerbslosenausschusses Köln Bonn Leverkusen (BezEA KBL ) der ver.di den Antrag gestellt, diesen Bezirksvorstand "zurückzutreten", gemeint war, mit vereinten Kräften zum Rücktritt zu zwingen. Ich habe das Verhalten des Bezirksvorstandes als "Vorauseilenden Gehorsam " bezeichnet und dabei die TATSACHE erwähnt, dass Vorauseilender Gehorsam ein Faktor des Hitlerfaschismus, fälschlich als "Nationalsozialismus" bezeichnet, war.
Ferner habe ich "massiv" kritisiert, dass der ver.di-Bezirksvorstand die KollegInnen vor-verurteilt hat. Zu dem damaligen Zeitpunkt waren die ver.di-KollegInnen nicht einmal angeklagt, geschweige denn rechtskräftig verurteilt. Somit verstiess der Bezirksvorstand gegen § 10, Nr. 2, Buchstabe(lit.) b) der ver.di-Satzung, wonach jedes ver.di-Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern zur "Solidarität" verpflichtet ist. Anstatt zurückzutreten stellte der Bezirksvorstand beim ver.di-Bundesvorstand den Antrag, mich aus der ver.di auszuschließen, "hilfsweise" mir eine "Rüge" zu erteilen und mir zu verbieten, irgendwelche gewerkschaftlichen Funktionen auszuüben bis zum 31.12.2027, also für gerade mal 6 - sechs - Jahre. Der Bundesvorstand beschloss auf seiner Sitzung am 08. Februar 2021 (auf der mir kein Anwesenheitsrecht, geschweige denn ein Mitspracherecht eingeräumt wurde) mir vorläufig bis zum Abschluss des Ausschlussverfahrens zu VERBIETEN , Funktionen innerhalb der ver.di auszuüben, das bedeutet, dass ich meine Funktion als gewähltes Mitglied im Bezirkserwerbslosenausschuss nicht mehr ausüben darf. Wenn mir jetzt schon verboten wird, irgendwelche Funktionen auszuüben, dann ist mir klar, dass das nur ein "Vorlauf" ist und mein endgültiger Ausschluss aus der ver.di bereits ein abgekartetes Spiel ist.
Mich stört weniger die Tatsache, dass ich aus der ver.di rausfliege.
Mich stört, dass die ver.di eine ETIKETTENSCHWINDLERIN vom Feinsten ist. Sie erhebt den hehren Anspruch, "basisdemokratisch" zu sein.
Dann wollen wir die ver.di beim Wort nehmen. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte mich "unsolidarisch" und "gewerkschaftsschädigend" verhalten. Ich habe deshalb innerhalb der ver.di eine "Mitgliederbefragung" gefordert. Jedes Mitglied der ver.di soll entscheiden(abstimmen), WER sich "unsolidarisch" und "gewerkschaftsschädigend" verhalten hat?
a)
Der Bezirksvorstand Köln Bonn Leverkusen, der die eigenen ver.di-KollegInnen vor-verurteilt und vorauseilenden Gehorsam "geleistet" hat?
b)
Das Mitglied Markus Wolf, der dem Bezzirksvorstand "Vor-Verurteilung" und "Vorauseilenden Gehorsam" vorgeworfen hat?

Solange diese Mitgliederbefragung NICHT durchgeführt wird, ist es als erwiesen anzusehen, dass der Bezirksvorstand sich "unsolidarisch und gewerkschaftsschädigend" verhalten hat, NICHT Markus Wolf.
II.
Der Bundesvorstand und der Bezirksvorstand Köln Bonn Leverkusen warfen mir vor, ich hätte "strafrechtlich relevante Äußerungen" getätigt, hätte andere "beleidigt", hätte andere "abgewertet". - Jetzt könnt Ihr mich für verrückt erklären, aber ich habe tatsächlich die höheren Etagen der ver.di öffentlich aufgefordert, gegen mich Strafanzeige/Strafantrag aus allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu stellen, auch die angedrohte - oder "versprochene"? - Unterlassungsklage anhängig zu machen. Glaubt Ihr, die ver.di hätte das gemacht? Nein, natürlich nicht. Ich habe von der "Doitschen Justiz" nie viel gehalten, aber im Vergleich zur ver.di muss ich sogar, so pervers es sich auf den ersten Blick anhört, die doitsche Justiz quasi in Schutz nehmen, weil die ver.di noch unfairer und repressiver ist.
Ich habe deshalb die höheren Etagen der ver.di aufgefordert, mit dem Justizknüppel auf mich einzuschlagen, weil die angeblichen "strafrechtlich relevanten Äußerungen" bzw. "Abwertungen" und "Beleidigungen", die ich begangen haben soll, gar keine "Straftaten" und "Beleidigungen" waren. Und was die "Abwertungen" anbelangt, so verweise ich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach auch

"abwertende Werturteile" über andere Personen ..."

von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, "sofern nicht eine der Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG" greift, auf Deutsch übersetzt, man darf andere Personen "abwerten", man darf sie nicht gerade als "A...och" oder "Dr .... au" bezeichnen.
Und aus einem weiteren Grunde habe ich die ver.di aufgefordert, auf mich mit dem Justizknüppel einzuschlagen: Ich würde einen Prozess zu einem "Schauprozess" gestalten, mit viel kritischer Öffentlichkeit und dadurch der ver.di ein juristisches und politisches "Stalingrad" zufügen. Und das weiss auch die ver.di und aus diesem Gunde zieht sie es vor, mich sozusagen "ver.di-intern", ohne Einschaltung der Gerichte fertigzumachen und mich sozusagen hinauszubefördern, so wie die ver.di-Bonzen (und wir alle auch) "Scheisse zum Darmende hinausbefördern". Entschuldigt meine vulgäre, aber allgemeinverständliche Ausdrucksweise (die im übrigen von der Meinungsfreiheit gedeckt wird).

Markus Wolf
Mitglied im Bezirkserwerbslosenausschuss Köln Bonn Leverkusen
Ich darf zwar diese Bezeichnung offiziell nicht mehr verwenden, aber die "Ruhendstellung" meiner Funktionen ist derart fadenscheinig, dass ich sie ignoriere. Jetzt hätte die ver.di die Möglichkeit, mich zu verklagen, wonach ich zu unterlassen habe, diese Funktion anzugeben. Wenn die ver.di mich verklagt, lade ich Euch herzlich zum Prozess ein, da haben wir in dieser tristen Zeit wenigstens was zu lachen.